Die Qualifikation zum Masterstudium wird nachgewiesen durch einen ersten berufsqualifizierenden in Bezug auf den jeweiligen Masterstudiengang fachspezifischen Abschluss einer Hochschule bzw. einen sonstigen hinsichtlich des im jeweiligen Abschluss vermittelten Kompetenzprofils nicht wesentlich unterschiedlichen Abschluss. (ABMPO/TechFak § 29 Abs. 1 Nr. 1). Fachspezifischer Abschluss im Sinne des § 29 Abs. 1 Nr. 1 ABMPO/TechFak ist ein im Hinblick auf das Qualifikationsprofil zu dem Abschluss nach dieser Prüfungsordnung [des Studiengangs WING der FAU] nicht wesentlich unterschiedlicher Abschluss eines Bachelor- oder Diplomstudiengangs im Fach Wirtschaftsingenieurwesen (FPO WING § 44, Abs. 1).
Bei der Bewerbung sind folgende 2 Fälle zu unterscheiden:
Fall 1: Das vorherige Studium ist bereits abgeschlossen:
Eine Zulassung erfolgt durch die Zugangskommission Wirtschaftsingenieurwesen in der Vorauswahl unter folgenden Voraussetzungen:
- Der Bachelorstudiengang WING der Univ. Erlangen-Nürnberg ** ist bestanden.
UND
- Die Abschlussnote beträgt 2,5 oder besser ODER
- In einer Auswahl des Katalogs von Modulen des Bachelorstudiengangs WING der Univ. Erlangen-Nürnberg **, die mit „K“ gekennzeichnet sind (vgl. FPO WING Anlage 1) im Umfang von mind. 25 ECTS ist der Mittelwert der Modulnoten 2,7 oder besser. (APO TF Anlage 1, 5, 1, 2 i.V.m. FPO WING § 43, 2)
Bewerber, die nicht im Rahmen der Vorauswahl zugelassen werden, werden zur mündlichen Zulassungsprüfung eingeladen.
Fall 2: Das vorherige Studium ist noch nicht abgeschlossen:
Ist das vorherige Studium noch nicht abgeschlossen, kann die Zulassungskommission in Ausnahmefällen Bewerber unter Vorbehalt zum Qualifikationsfeststellungsverfahren zulassen. Der Nachweis über den bestandenen Bachelorabschluss ist spätestens innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Studiums nachzureichen. Voraussetzungen für die Zulassung sind in diesem Fall:
- Im Bachelorstudiengang WING der Univ. Erlangen-Nürnberg ** wurden mindestens 140 ECTS-Punkte erreicht
UND
- Der Durchschnitt der bisherigen Leistungen beträgt 2,50 (= gut) oder besser ODER
- In einer Auswahl des Katalogs von Modulen des Bachelorstudiengangs WING der Univ. Erlangen-Nürnberg **, die mit „K“ gekennzeichnet sind (vgl. FPO WING Anlage 1) im Umfang von mind. 25 ECTS ist der Mittelwert der Modulnoten 2,7 oder besser. (APO TF Anlage 1, 5, 1, 2 i.V.m. FPO WING § 43, 2)
Bewerber, die nicht im Rahmen der Vorauswahl zugelassen werden, können analog zu Fall 1 zur mündlichen Zulassungsprüfung eingeladen werden.
** oder eines hinsichtlich des Kompetenzprofils nicht wesentlich unterschiedlichen Abschlusses