Bewerbung Masterstudium

Bewerbungsfristen

Ab Herbst 2023 gelten generell folgende Bewerbungsfristen für das Masterstudium Wirtschaftsingenieurwesen:

  • Studienbeginn zum Sommersester: 15.10. des Vorjahres – 15.01. des lfd. Jahres
  • Studienbeginn zum Wintersemester: 15.02. – 31.05. des lfd. Jahres

 

Bewerbung

Eine Bewerbung erfolgt ausschließlich online über www.master.fau.de!

Folgende Unterlagen werden zur Bewerbung (in elektronischer Form) benötigt:

  • Schulabschlusszeugnis (alle Seite des Zeugnisses)
  • Hochschulabschlusszeugnis (z.B. Bachelor) – falls bereits vorhanden (Hochschulabschlusszeugnis, z.B. Bachelor mit ausgewiesener Note (falls keine Note ausgewiesen ist, zusätzliche Notenbescheinigung Ihres Prüfungsamts)
  • Diploma Supplement oder vollständige Fächer- und Notenübersicht (Academic Report)
  • Lückenloser tabellarischer Lebenslauf (mit Bild) – bitte selbst erstellen mit Datum und Originalunterschrift, kein Vordruck vorhanden)
  • Bewerbungsschreiben/Motivationsschreiben (ca. 1 DIN A4 Seite, bitte selbst erstellen mit Datum und Originalunterschrift, kein Vordruck vorhanden)

Deutsche Zeugnisse in einfacher Kopie, ausländische Zeugnisse in amtlich beglaubigter Kopie und amtlich beglaubigter Übersetzung, sofern diese nicht selbst in Deutsch, Englisch oder Französisch ausgefertigt sind.

Bewerberinnen und Bewerber mit Studienabschluss aus China, Vietnam und der Mongolei benötigen auch ein APS-Zertifikat

Bitte beachten Sie außerdem: Die meisten Masterstudiengänge an der FAU werden in deutscher Sprache unterrichtet und verlangen von internationalen Bewerbern daher Nachweise über sehr gute Deutschkenntnisse (in der Regel DSH 2/ TestDaF 4 oder gleichwertige Nachweise). Weitere Informationen zu Deutschkursen, Deutschkenntnissen und äquivalenten Sprachzertifikaten finden Sie unter: www.master.fau.de

Qualifikationsfeststellungsverfahren

Die Qualifikation zum Masterstudium wird nachgewiesen durch einen ersten berufsqualifizierenden in Bezug auf den jeweiligen Masterstudiengang fachspezifischen Abschluss einer Hochschule bzw. einen sonstigen hinsichtlich des im jeweiligen Abschluss vermittelten Kompetenzprofils nicht wesentlich unterschiedlichen Abschluss. (ABMPO/TechFak § 29 Abs. 1 Nr. 1). Fachspezifischer Abschluss im Sinne des § 29 Abs. 1 Nr. 1 ABMPO/TechFak ist ein im Hinblick auf das Qualifikationsprofil zu dem Abschluss nach dieser Prüfungsordnung [des Studiengangs WING der FAU] nicht wesentlich unterschiedlicher Abschluss eines Bachelor- oder Diplomstudiengangs im Fach Wirtschaftsingenieurwesen (FPO WING § 44, Abs. 1).

 

Bei der Bewerbung sind folgende 2 Fälle zu unterscheiden:

Fall 1: Das vorherige Studium ist bereits abgeschlossen:

Eine Zulassung erfolgt durch die Zugangskommission Wirtschaftsingenieurwesen in der Vorauswahl unter folgenden Voraussetzungen:

  • Der Bachelorstudiengang WING der Univ. Erlangen-Nürnberg ** ist bestanden.

UND

  • Die Abschlussnote beträgt 2,5 oder besser ODER
  • In einer Auswahl des Katalogs von Modulen des Bachelorstudiengangs WING der Univ. Erlangen-Nürnberg **, die mit „K“ gekennzeichnet sind (vgl. FPO WING Anlage 1) im Umfang von mind. 25 ECTS ist der Mittelwert der Modulnoten 2,7 oder besser. (APO TF Anlage 1, 5, 1, 2 i.V.m. FPO WING § 43, 2)

Bewerber, die nicht im Rahmen der Vorauswahl zugelassen werden, werden zur mündlichen Zulassungsprüfung eingeladen.

Fall 2: Das vorherige Studium ist noch nicht abgeschlossen:

Ist das vorherige Studium noch nicht abgeschlossen, kann die Zulassungskommission in Ausnahmefällen Bewerber unter Vorbehalt zum Qualifikationsfeststellungsverfahren zulassen. Der Nachweis über den bestandenen Bachelorabschluss ist spätestens innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Studiums nachzureichen. Voraussetzungen für die Zulassung sind in diesem Fall:

  • Im Bachelorstudiengang WING der Univ. Erlangen-Nürnberg ** wurden mindestens 140 ECTS-Punkte erreicht

UND

  • Der Durchschnitt der bisherigen Leistungen beträgt 2,50 (= gut) oder besser ODER
  • In einer Auswahl des Katalogs von Modulen des Bachelorstudiengangs WING der Univ. Erlangen-Nürnberg **, die mit „K“ gekennzeichnet sind (vgl. FPO WING Anlage 1) im Umfang von mind. 25 ECTS ist der Mittelwert der Modulnoten 2,7 oder besser. (APO TF Anlage 1, 5, 1, 2 i.V.m. FPO WING § 43, 2)

Bewerber, die nicht im Rahmen der Vorauswahl zugelassen werden, können analog zu Fall 1 zur mündlichen Zulassungsprüfung eingeladen werden.

 

** oder eines hinsichtlich des Kompetenzprofils nicht wesentlich unterschiedlichen Abschlusses

Einschreibung

alle Informationen zu Einschreibung finden unter https://www.fau.de/education/bewerbung/einschreibung-immatrikulation/

Masterstudium Wirtschaftsingenieurwesen in Erlangen

Das Masterstudium kann im Winter- und Sommersemester begonnen werden und bietet die Möglichkeit, in vier Semestern einen forschungsqualifizierenden Abschluss zu erzielen, der dem Universitätsdiplom gleichwertig ist und wie dieses als Zulassungsvoraussetzung für eine Promotion anerkannt wird.

In den ersten drei Semestern des zweijährigen Masterstudiums erwerben die Studierenden vertiefte Kompetenzen in je einem frei wählbaren ingenieur- sowie einem wirtschaftswissenschaftlichem Fachgebiet unter Berücksichtigung aktueller Forschungsergebnisse. Das 4. Semester umfasst die sechsmonatige Masterarbeit, mit der die Studierenden nachweisen, dass sie eine wissenschaftliche Aufgabenstellung selbständig und nach wissenschaftlichen Methoden bearbeiten können (ABMPO § 31).

 

Weitere Informationen finden Sie im Studienfolder und im Studienführer, die Details zum Studium in der Fachprüfungsordnung WING.

 

Bitte beachten Sie auch folgende Informationen:

  • Hinweisseite der Universität für Studienanfänger und Hochschulwechsler
  • Informationen zu Wohngelegenheiten, Mensen, Bafög und Ähnlichem findet man auf den Seiten des Studentenwerks.
  • Ein Personen- und Einrichtungsverzeichnis finden Sie hier: UnivIS
  • Das elektronische Vorlesungsverzeichnis finden Sie hier: Campo

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis

Alle Informationen auf dieser Homepage wurden sorgfältig geprüft. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben kann dennoch nicht gegeben werden. Die rechtsverbindlichen, jeweils gültigen Fassungen der Ordnungen und Richtlinien liegen bei den zuständigen Stellen (Masterbüro / Zulassungsstelle, Prüfungsamt, Praktikumsamt) zur Einsicht aus. Bitte beachten Sie auch die u. U. gültigen Übergangs­regelungen.

 

 

Hinweis für alle Studienanfänger

Wer sich jetzt schon auf den Studieneinstieg vorbereiten möchte, ist bei unserem digitalen „Neu am Department?“-Angebot des Departments EEI gut aufgehoben! Hier beantworten wir alle typischen Ersti-Fragen – wie sieht es auf dem Gelände aus, wer sind meine Ansprechpartner im Fachbereich Elektrotechnik und wie finde ich eigentlich heraus, was es in der Mensa gibt?

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Wir wünschen viel Spaß und freuen uns auf ein baldiges Kennenlernen an der FAU!